Bewerbung
oder
Sie können sich das Bewerbungsformular ausdrucken:
das Bewerbungsformular Bachelorstudiengänge (pdf).
Information zum Bewerbungsformular (Bachelor)(pdf)Achtung, Sie können nicht mehrere Bewerbungsformulare einreichen!
(Sie können sich im Bewerbungsformular für einen Hauptantrag und zwei Hilfsanträge entscheiden.)
Wir freuen uns, wenn Sie sich frühzeitig bewerben (zum Sommersemester gerne ab November / zum Wintersemester gerne ab Mai) . Falls Ihnen zu dieser Zeit die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht vorliegt, können Sie uns diese nach Erhalt bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachreichen.
Das Bewerbungsformular erhalten Sie auch bei der Hochschule Heilbronn, Hochschule für Technik und Wirtschaft Zulassungsamt Max-Planck-Str. 39 74081 Heilbronn
Zulassungsanträge müssen mit Originalunterschrift (kein Fax) bei der Hochschule eingehen.
Die Bewerbungsfrist endet für das Wintersemester am 15. Juli, für das Sommersemester am 15. Januar, auch wenn dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Maßgebend ist der Eingang des Zulassungsantrags mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule, nicht der Tag des Poststempels.
Maßgebliche Rechtsvorschrift ist die Hochschulvergabeordnung (HVVO).
Beachten Sie bitte, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig und amtlich beglaubigt sein müssen, da sonst eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht erfolgen kann. (Das Bewerbungsformular und die Unterlagen können nicht per e-Mail übermittelt werden.) Es ist nicht notwendig eine Bewerbungsmappe miteinzureichen.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, mit der auch evtl. noch fehlende Unterlagen angefordert werden. Für die meisten Studiengänge besteht eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus). Die Grenzwerte nach Note und nach Wartezeit gelten jeweils nur für das Zulassungsverfahren des aktuellen Semesters. Nachdem sich oft starke Schwankungen ergeben, kann eine Prognose für die neu zu ermittelnden NC-Werte nicht abgegeben werden. Durch Mehrfachbewerbungen an verschiedenen Hochschulen nehmen nicht alle Bewerber/innen ihre Zulassung an. Die so freiwerdenden Studienplätze werden in Nachrückverfahren, die ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden, vergeben. An diesem Nachrückverfahren werden alle verbleibenden Bewerber/innen automatisch beteiligt; d.h. eine nochmalige Bewerbung ist nicht erforderlich.
In den Studiengängen Weinbetriebswirtschaft und Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit-, Sportmanagement (Standort Künzelsau), sowie Betriebswirtschaft und Medien-, Produkt-, Kundenmanagement (Standort Künzelsau) ist die Teilnahme an einem zweimal jährlich stattfindenden Studierfähigkeitstest möglich, durch den unter Umständen die Zulassungschancen verbessert werden können. Einzelheiten hierzu erfahren sie im Studentensekretariat.
Bitte beachten: Verwenden Sie für den Masterstudiengang International Marketing and Business Communication das spezielle Bewerbungsformular. Eine Online-Bewerbung ist derzeit noch nicht möglich.
Anträge auf Zulassung zu den Masterstudiengängen
Antrag auf Zulassung für die Masterstudiengänge Technik 1 (pdf)
(Maschinenbau, Mechatronik, Electronic Systems Engineering)
Antrag auf Zulassung für die Masterstudiengänge Standort Künzelsau (pdf)
(MBM/MBK/MTM/MEE)
Informationen zum Vergabeverfahren Masterstudiengang MBM (pdf)
Zulassungsantrag zum Auswahlverfahren des Masterstudiengangs MBM (pdf)
Informationen zum Vergabeverfahren Masterstudiengang MBK (pdf)
Zulassungsantrag zum Auswahlverfahren des Masterstudiengangs MBK (pdf)
International Business - Intercultural Management (MIBIM)
International Tourism Management (MITM)
Unternehmensführung/Business Management (MU)MA Business Administration in Transport and Logistics (MTL)
Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren (MTL)
Für die Masterstudiengänge gelten teilweise abweichende Bewerbungsfristen. Diese finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
Maßgebend ist der Eingang des Zulassungsantrags
mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule, nicht der Tag
des Poststempels.
Maßgebliche Rechtsvorschrift ist die Hochschulvergabeordnung (HVVO).
Die nächsten Termine für den Studierfähigkeitstest sind:
Testtermin: noch nicht bekannt
Anmeldeschluss: noch nicht bekannt
Das Anmeldeformular für den Test finden Sie hier
Sommersemester 2010
Testtermin: 21. November 2009
Anmeldeschluss: 15.10.2009
Funktioniert ein Link nicht mehr, sind irgendwelche Informationen veraltet oder haben Sie einen Vorschlag für weitere Informationen?
Melden Sie sich bitte bei Marion Gifford:
Telefon: 07131 504 222